(27.12.2015) Die „taz“ ging am 3. Dezember auf diesen heiklen Punkt einer „abstrakten Normenkontrolle“ nach Grundgesetz Artikel 93 wie folgt ein:
„Auch eine abstrakte Normenkontrolle ist gegen den Syrien-Beschluss des Deutschen Bundestags nicht möglich. Zum einen ist der Beschluss kein Gesetz. Doch selbst wenn man die Normenkontrolle auf Bundeswehrmandate kreativ ausweitet, dann müsste sie doch von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten unterstützt werden. Grüne und Linke haben derzeit aber zusammen nur rund 20 Prozent der Sitze im Parlament.“
Für wie dumm halten die „taz“, die Scheinopposition aus „Grünen“ und „Linken“ mit ihren ganzen Rechtsexperten eigentlich 80 Millionen Menschen?
Artikel 93 Grundgesetz lautet wie folgt:
„(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;„
Worauf wir also bereits im Zuge der Massenüberwachung der Bevölkerung hinwiesen, bei der die Scheinopposition ebenfalls Hilflosigkeit heuchelt: die von „Die Linke“ mit Beteiligung von „Bündnis 90/Die Grünen“ geführte Landesregierung von Thüringen kann jederzeit eine „abstrakte Normenkontrolle“ der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht beantragen. Jederzeit. Und zwar alle Aktivitäten der Bundesregierung betreffend, nicht nur die Kriegseinsätze in Syrien und Irak.