23.09.2016 - 15:15 [ Bundesverfassungsgericht ]

Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG. Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.

Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

eine Entscheidung zu verkünden.