Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
30. November 2011, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Dienstsitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe
über zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Bundesregierung. Diese betreffen jeweils die Frage, ob die Bundesregierung in der ersten Jahreshälfte 2011 Unterrichtungspflichten aus Art. 23 Abs. 2 GG gegenüber dem Deutschen Bundestag verletzt hat.