„Es ist klar, dass Nordkorea als Staat, der direkt als Objekt dieser militärischen Aktivität genannt wird, besorgt um seine Sicherheit ist“, hieß es.
Pjöngjang solle sich jedoch im Klaren sein, dass öffentliche Androhungen präventiver Atomschläge unannehmbar seien und dass Nordkorea sich damit endgültig der internationalen Gemeinschaft entgegensetze. Solche Äußerungen geben auch rechtliche Grundlage für eine Anwendung von Gewalt im Einklang mit dem im UN-Statut festgelegten Recht der Staaten auf Selbstschutz.