„Um Sanktionen anzukündigen, sind triftige Gründe erforderlich. Die Willenserklärung der Krim-Bewohner sowie ihre mögliche Vereinigung mit Russland gehören zu solchen Gründen nicht“, sagte Gorbatschow.
„Um Sanktionen anzukündigen, sind triftige Gründe erforderlich. Die Willenserklärung der Krim-Bewohner sowie ihre mögliche Vereinigung mit Russland gehören zu solchen Gründen nicht“, sagte Gorbatschow.