Bei Verstößen gegen die Defizit- und Verschuldungsvorgaben könnte der Gerichtshof die entsprechenden Haushalte für nichtig erklären und einen neuen Etatentwurf verlangen, hieß es.
Bei Verstößen gegen die Defizit- und Verschuldungsvorgaben könnte der Gerichtshof die entsprechenden Haushalte für nichtig erklären und einen neuen Etatentwurf verlangen, hieß es.