In den Wahllokalen führen Richter die Aufsicht. Die Abstimmung beginnt um 08.00 Uhr (07.00 MEZ) und soll mindestens bis 19.00 Uhr dauern.
In den Wahllokalen führen Richter die Aufsicht. Die Abstimmung beginnt um 08.00 Uhr (07.00 MEZ) und soll mindestens bis 19.00 Uhr dauern.