Bundestagspräsident Norbert Lammert hat vorgeschlagen, die Richter des Bundesverfassungsgerichts künftig von allen Abgeordneten des Bundestags wählen zu lassen. (…)
Das Verfassungsgericht hatte seinen Beschluss damit begründet, dass das Ansehen der Richter Einbußen erleiden könne, wenn ihre Wahl auf dem öffentlichen Markt ausgetragen würde.