Seit 2009 ist das Parlamentarische Kontrollgremium verfassungsrechtlich in Artikel 45d GG verankert. (..)
Vor 1978 gab es das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PMVG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer ins Leben gerufen worden war. Das PMVG hatte keine gesetzliche Grundlage und war bis 1964 auch nur für den Bundesnachrichtendienst zuständig.