(18.02.2014) Neben dieser, den Bedingungen des G 10-Gesetzes unterworfenen, strategischen Rasterfahndung der Telekommunikation betreibt der Bundesnachrichtendienst (BND) auch eine Überwachung jenes Teils der Telekommunikation, die im sogenannten offenen Himmel stattfindet (Dr. Bertold Huber „Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes – Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite“, NJW 2013, S. 2573).
Hierbei handelt es sich um Telekommunikationsverkehre, die ihren Ausgangs- und Zielpunkt in zwei ausländischen Staaten oder innerhalb eines ausländischen Staates haben. Eine effektive Kontrolle dieser, sich auf das BND-Gesetz berufenden, strategischen Rasterfahndung findet, wie sich zuletzt im Falle von 500 Millionen Metadaten zeigte, die laut Presseberichten allein im Dezember 2012 an die National Security Agency
(NSA) weitergegeben wurden und nach der Erklärung des früheren Chefs des Bundeskanzleramtes und Bundesministers für besondere Aufgaben, Ronald Pofalla, vom 19. August 2013 der Auslandsaufklärung des BND in Bad Aibling und in Afghanistan entstammen sollen, nicht statt.