Darüber hinaus können zum Zweck der Verhinderung „terroristischer Straftaten“ ohne vorheriges Ersuchen auch sensible personenbezogene Daten z.B. zum Sexualleben oder der politischen Gesinnung von Betroffenen in sogenannten „Spontanübermittlungen“ an die andere Vertragspartei weitergegeben werden.