Das Verfassungsgericht ist gegründet worden, weil es auf die Verfassung achtgeben soll. Diese Achtsamkeit ist jetzt gefordert; es ist dem Gericht sehr ernst damit. Es hat gestern sehr viel länger über die Probleme verhandelt als neulich der Bundestag. Wer das als „rechtstheoretisches Klein-Klein“ bezeichnet, wie es ein Europapolitiker der FDP getan hat, der weiß nicht, wovon er spricht und was er damit anrichtet.