Damit sich auch der Gouverneursrat an die Zustimmung des Bundestages halten muss, hätte die Bundesregierung diesen Vorbehalt bei der Ratifizierung des ESM-Vertrags in einer Protokollnotiz anmelden müssen. Dann wäre er auch für die übrigen Mitglieder des Fonds völkerrechtlich bindend gewesen.