13.02.2013 - 11:00 [ MdB Andrej Hunko ]

Keine Beistandspflicht der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Aufstandsbekämpfung!

(04.02.) Hintergrund ist der Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese sogenannte „Solidaritätsklausel“, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten einen anderen Mitgliedstaat im Falle eines Schadensereignisses im Innern auch militärisch zu unterstützen. Vor einer Anwendung soll jedoch eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der in Rede stehenden Hilfe getroffen werden. Ein Vorschlag liegt nun vor.