20.09.2012 - 15:19 [ Standard ]

Karlsruher ESM-Urteil wird Folge geleistet

Die deutsche Bundesregierung und die Partnerländer in der Eurozone haben sich auf eine Zusatzerklärung zum Vertrag über den dauerhaften Rettungsschirm ESM geeinigt. Die Zusatzerklärung solle die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, die von den Karlsruher Richtern in der vergangenen Woche formuliert worden waren.