(27. Februar 2008) Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr” haben.
Und:“Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt”. (…)
“Soll heimlich auf das informationstechnische System des Betroffenen zugegriffen werden, bedarf es besonderer gesetzlicher Vorkehrungen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung schützen.”
Wie soll das laufen? Eine Infrarot- oder elektromagnetische Überwachung durch ganze Häuser hindurch, Wände verschwinden lassen und dann nicht sehen, wie sich die Zielperson auf der Toilette einen runterholt?
Wir benutzen das Handy eines Verdächtigen auf einer Party als Raummikrofon und hören dabei nicht zufällig irgendetwas Privates von blöden Hobbits, die keinen blassen Dunst sondern nur GZSZ in der Matschbirne haben und sich einen Meter entfernt vom Handy des total Verdächtigen (der ja jederzeit einen Terroranschlag besprechen könnte) irgendwas daher reden, als ob sie freie, naive Menschen wären und einfach mal feiern wollen?
Und was machen Leute im Café, wenn sie endlich begriffen haben dass “informationstechnische Systeme” auch Handys sind? Setzen sie sich dann weg von Leuten, die aussehen als wären sie verdächtig und hätten die Wanze “Handy” an ihrem Körper? (…)
Praktisch heisst das: Alles darf erstmal erfasst werden, ALLES.
Es muss dann nur hinterher wieder gelöscht werden. Und das kann niemand nachprüfen, ausser die Exekutivbehörden selbst.
Das kommt einer Ermächtigung gleich, die jetzt auch Verfassungsrang hat.