Von Richard Albrecht am Montag, 6. Dezember 2010, 21:19 Uhr
DER POETISCHE STÜCKESCHREIBER UND WAHRHEITSFREUND BERTOLT BRECHT ALS RECHTS- UND JUSTIZKRITIKER
Was Brecht vor sechzig Jahren, 1950, als „kalte Hinrichtung“ notierte, ist nicht nur historisch, sondern deshalb erinnerungs- und mitteilenswert, weil es nicht um die faschistische Vernichtung der Person, sondern „nur“ um ihre beruflichen (materiellen, finanziellen) Lebens- und Existenzgrundlagen geht: für eine Mitgliedschaft etwa in Kommunistischen Partei war in den USA damals „keine Gefängnisstrafe oder Geldstrafe vorgesehen; diese Partei war nicht illegal, damals. Jedoch gibt es in diesem Land andere Strafen, die weit harmloser scheinen, jedoch nicht harmloser sind. Während der Staat dabei nicht in Erscheinung tritt, kommt es doch zur Hinrichtung, man könnte es eine kalte Hinrichtung nennen […] Diese kalte Hinrichtung wird von der Industrie vollzog; der Delinquent wird nicht des Lebens, nur der Mittel zum Leben beraubt; er kommt nicht in die Todesanzeigen, nur auf die schwarzen Listen […] In unserem Falle leistete der Staat übrigens der Industrie Hilfestellung, er spielte die Rolle des Spitzels. Er befragte die Verdächtigen unter Eid nach ihrer Parteizugehörigkeit.“[8]