Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellen sowohl die humanitäre Hilfe als auch reine Transportleistungen in den Irak – unabhängig von der Art der transportierten Güter – in der derzeit beabsichtigten Form grundsätzlich keinen mandatierungspflichtigen Einsatz der deutschen Streitkräfte dar. Eine vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages bedurfte es daher nicht.