(15.11.2016) Das ursprünglich 1968 erlassene Gesetz wurde bereits mehrfach überarbeitet, zuletzt im Herbst 2015. Damit erhielt der BND die zusätzliche Kompetenz, mit der „strategischen“ Überwachung auch gegen „Cybergefahren“ vorgehen zu dürfen.
(15.11.2016) Das ursprünglich 1968 erlassene Gesetz wurde bereits mehrfach überarbeitet, zuletzt im Herbst 2015. Damit erhielt der BND die zusätzliche Kompetenz, mit der „strategischen“ Überwachung auch gegen „Cybergefahren“ vorgehen zu dürfen.