Dies sei aber, so der EuGH, „im Wesentlichen das Charakteristikum der Framing-Technik“. Auch werde durch Framing kein neues Publikum erschlossen, weil davon auszugehen sei, „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat“. Auch werde beim Framing keine andere Technik angewendet.