„Dringenden Handlungsbedarf“ sieht Geibert bei der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. „Datenschutz darf sich nicht zum Terroristenschutz entwickeln“, betonte er.
Von einer „aktuellen Bedrohungssituation“ durch den islamistischen Terrorismus geht der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) aus. BDK-Chef Klaus Jansen fordert die Fortführung der bestehenden Anti-Terror-Gesetze. Das sei fachlich zwingend erforderlich, sagte er.