Das Grundgesetz bindet die Regierung an Recht und Gesetz [Artikel 1 GG]. Es verpflichtet die Regierung, die Würde der Menschen zu schützen [Artikel 1 GG] und sichert allen die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu [Artikel 2 GG]. Genauso begründet es das Brief- und Fernmeldegeheimnis [Artikel 10 GG]. Durchsuchungen sind nur nach richterlichem Beschluss zulässig [Artikel 13 GG]. Die Speicherung von Verbindungsdaten wäre höchstens bei einem konkreten Verdacht schwerer Straftaten verfassungsgemäß.