Mit der Klage beabsichtigen wir, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10 bei unserem Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.
Die DE-CIX Management GmbH ist ein Empfänger von Anordnungen des Bundesnachrichtendienst, welche auf dem G10-Gesetz beruhen und der so genannten „strategischen Fernmeldeaufklärung“ dienen.
Wir haben nicht zuletzt aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., die unlängst veröffentlicht wurde, gewichtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis.
Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation nur in rechtmäßiger Weise stattfindet.