(16.9.2016) Die DE-CIX Management GmbH hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Mit der Klage beabsichtigen wir, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10 durch den Bundesnachrichtendienst (BND) bei unserem Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Wir haben nicht zuletzt aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., die unlängst veröffentlicht wurde, gewichtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis. Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation nur in rechtmäßiger Weise stattfindet. Wir wollen eine gerichtliche Klärung und insbesondere Rechtssicherheit für unsere Kunden und unser Unternehmen.