Im Bundesverfassungsgericht ist von „validen Informationen“ die Rede, nach denen in Berlin die Sache so durchgezogen werden sollte. Andere sprechen von „Gerüchten“; sie hätten aber auch die Phantasie, sich ein „Komplott“ vorzustellen. Die Verwunderung ist deshalb so groß, weil erst am Dienstag dieser Woche der Zweite Senat die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag just in Sachen ESM deutlich gerügt hatte. Und jetzt soll Karlsruhe über den Inhalt dieses umstrittenen Vertrages gar nicht entscheiden dürfen?