Schäubles Vorgehen ist nicht nur inakzeptabel, sondern verfassungswidrig. Er hätte einen solchen Vorschlag zuvor dem Deutschen Bundestag zuleiten müssen, damit sich dieser dazu im Vorfeld hätte verhalten können. Dies wurde unterlassen. Auch auf Nachfrage unserer Fraktion hatte die Bundesregierung uns im Vorfeld nicht über ihre Position informiert, einen zeitweiligen Grexit vorschlagen zu wollen. Die Bundesregierung kann so weitgehende Entscheidungen nicht ohne den Deutschen Bundestag treffen.
Sollte dieser Vorschlag aufrechterhalten werden, werden wir uns in dieser Sache an das Bundesverfassungsgericht wenden, weil die Informationsrechte des Bundestags aus Artikel 23 Grundgesetz missachtet wurden.