Lammert deutet in seinem Brief an, dass dieses Prozedere möglicherweise nicht in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht. Er begründet diese damit, dass die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vom 19. Juni „keinen Zweifel an den umfassenden Informations- und Unterrichtungspflichten“ der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag gelassen hätten.