06.01.2011 - 08:03 [ Bürgerstimme ]

Heilkräuter-Verbot?

In diesem Gesetz geht es darum, dass Pflanzen und Kräuter, die eine nachweisliche Wirkung haben, also anerkannte Heilpflanzen sind, nicht mehr jeder verkaufen darf, da sie laut Gesetz unter Arzneien fallen. Anerkannte Pflanzen müssen den Richtlinien des Gesetzes unterworfen werden. Alles, was eine Heilung verspricht, bzw. nachgewiesen ist, zählt hier drunter. Das hat nichts mit einem Verbot zu tun, im Prinzip nicht.

Warum im Prinzip, lässt sich anhand der Pfefferminze am besten verdeutlichen. Pfefferminze darf nach wie vor in Kräuterläden verkauft werden. Das ätherische Pfefferminzöl jedoch, welches durch ein Destillationsverfahren gewonnen wird, darf in Zukunft nicht mehr in jedem Laden angeboten werden, sondern fällt unter Arznei und ist somit nur noch in den entsprechenden Läden , wie Apotheke oder aber Läden, welche eine Zulassung haben, um auch Arzneimittel verkaufen zu dürfen, erhältlich.