Schließlich haben die Karlsruher Richter in ihrem Grundsatzurteil zum Rettungsschirm eindeutig klargestellt, dass Deutschland sich keinem „unüberschaubaren Mechanismus einer Haftungsgemeinschaft“ unterwerfen dürfe. Schon direkt nach dem Urteil haben Europarechtler dies als unüberwindbare Hürde für Gemeinschaftsanleihen interpretiert.