Mit ihrer Äußerung hat die Kanzlerin eine Tür aufgestoßen, die niemals geöffnet werden darf: Der Tod eines Menschen darf in keinem Fall ein Grund zur Freude sein, weil die Würde des Menschen und damit auch sein Leben unantastbar sind. Das ist ein Grundsatz unseres Zusammenlebens, steht deshalb auch in unserem wichtigsten Gesetz und gilt für JEDEN. Wenn wir anfangen, dieses Prinzip aufzuweichen, überschreiten wir die Grenzen, die unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie ausmachen.