(21.12.2015) Der Verfassungsrat, dem der Vorschlag zum neuen Verfassungsartikel zur Prüfung vorgelegt wurde, zeigte sich hier auf Seiten der Kritiker.
Zwar begrüßten die sogenannten Verfassungsweisen die Absicht, den Ausnahmezustand in einem Verfassungsartikel einen grundsätzlichen Rahmen zu geben, damit die Regierung rechtsstaatliche Sicherheit habe, aber sie monierten, dass die Dauer des Ausnahmezustands nicht in einem gewöhnlichen Gesetz geregelt werden soll, sondern der Rahmen bereits im Verfassungsartikel festgelegt werden soll.