Zwar stellten sich bereits in der Woche nach dem Gipfel die ersten juristischen Bedenken ein, ob ein zwischenstaatlicher Pakt wirksam über die Grundlagenverträge der EU hinausgehen kann, die völkerrechtlich eine größere bindende Wirkung haben.
Zwar stellten sich bereits in der Woche nach dem Gipfel die ersten juristischen Bedenken ein, ob ein zwischenstaatlicher Pakt wirksam über die Grundlagenverträge der EU hinausgehen kann, die völkerrechtlich eine größere bindende Wirkung haben.