28.03.2012 - 19:20 [ europa.eu ]

EUROPÄISCHER RAT 24./25. MÄRZ 2011 SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Europäische Rat hat beschlossen, dass dem Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgender Absatz angefügt wird:

„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insge­samt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Nach diesem Beschluss hat der Europäische Rat Einvernehmen darüber erzielt, dass die Mitglied­staaten des Euro-Währungsgebiets einen ständigen Stabilitätsmechanismus einrichten müssen: den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).