Der ESM-Vertrag kann so ausgelegt werden, dass Deutschland auch nach Verweigerung der Zustimmung des Bundestages völkerrechtlich verpflichtet wäre, Kapital nachzuschießen, wenn die Eurofinanzminister das zuvor einstimmig beschlossen haben.
Der ESM-Vertrag kann so ausgelegt werden, dass Deutschland auch nach Verweigerung der Zustimmung des Bundestages völkerrechtlich verpflichtet wäre, Kapital nachzuschießen, wenn die Eurofinanzminister das zuvor einstimmig beschlossen haben.