Das Bundesverfassungsgericht hat soeben bekanntgegeben, dass der ESM-Vertrag ratizifiert werden kann, wenn: 1. die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt. Und 2. jede weitere Haftung vom Bundestag bewilligt wird. Damit ist die Grundidee der uneingeschränkten und unkontrollierbaren Haftung gescheitert.