Die von der Russischen Föderation getroffene Entscheidung, nicht Mitglied des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu werden, mit anderen Worten die eigene Unterschrift unter diesem Dokument abzurufen, wird rechtliche Folgen haben, die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 vorgesehen sind.