Des Weiteren sind bestimmte Informationen für das Parlamentarische Kontrollgremium gesetzlich tabuisiert. Arbeitet der BND mit Informationen ausländischer Dienste, verbietet das Gesetz ausdrücklich einen Kontrollzugriff hierauf – es sei denn, der ausländische Dienst stimmt dem ausdrücklich zu. So entsteht ein verfassungswidriger „kontrollfreier Raum“, den es in einer parlamentarischen Demokratie nicht geben darf. Ausländische Geheimdienste entscheiden nach der gegenwärtigen Gesetzeslage über den Umfang innerdeutscher demokratischer Kontrolle.