21.06.2012 - 07:04 [ Bundestag ]

Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)

§ 3
[Beteiligungsrechte]

(1) […]

§ 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Für etwaige Beschlüsse über eine Anpassung des maximalen Ausleihvolumens ist in den Regelungen dieses Gesetzes zu den Beteiligungsrechten ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages vorzusehen.