21.06.2012 - 07:25 [ Bundestag ]

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes – Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Gesetzes geprüft.

Das Gesetz enthält keine Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand bei Bürgerinnen und Bürgern führen. Für die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.