Der Europäische Rat hat im vereinfachten Vertragsänderungsverfahren gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) am 25. März 2011 eine Änderung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschlossen. Der Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.