II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anwendung von Gewalt auszuschließen und auch bei ihren Bündnispartnern dafür zu werben, dass auf militärische Drohungen verzichtet wird;
2. auf die ukrainische Regierung einzuwirken, damit sie den Einsatz der Nationalgarde und des Militärs im Ostteil der Ukraine sofort beendet;
3. auf die US-Regierung einzuwirken, die Lieferung von Waffen an die Ukraine zu beenden;
4. auf die russische Regierung einzuwirken, die Lieferung von Waffen und den Zustrom von „Freiwilligen“ über die russisch-ukrainische Grenze in die Ostukraine zu unterbinden;
5. die Truppenverstärkung von Bundeswehr und NATO in ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrags, großangelegte Manöver in diesen Ländern und weitere Schritte zur Aufrüstung auszuschließen;
6. darauf hinzuwirken, dass die Stationierung von Einheiten der NATO und der Bundeswehr in Nachbarstaaten Russlands rückgängig gemacht wird und auf die Installierung des Raketenabwehrschirms in Europa verzichtet wird;
7. sich für eine Verhandlungslösung im Konflikt um die Ukraine einzusetzen, an der auf internationaler Ebene neben den Ländern des „Budapester Memorandums“, USA, Großbritannien, Russland und Frankreich, auch Polen und Deutschland beteiligt werden und in deren Rahmen verbindlich festgehalten wird, dass weder Georgien noch die Ukraine als Mitglieder in die NATO aufgenommen werden;
8. durch eine neue Ost- und Entspannungspolitik die Voraussetzungen für eine Überwindung der Konfrontation und für ein neues kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands zu schaffen, das die NATO überwindet und auf Abrüstung zielt;
9. sich für eine neue Helsinki-Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Stärkung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einzusetzen. Die bindende Wirkung des Völkerrechtes für alle Staaten muss nach den Völkerrechtsbrüchen bei der Abtrennung des Kosovo von Serbien, den militärischen Interventionen im Irak und in Libyen und beim russischen Vorgehen zur Aufnahme der Krim in die Russische Föderation wieder hergestellt werden;
10. sich für die Freilassung der festgesetzten OSZE-Mitarbeiter und für die sichere und ungestörte Arbeit der OSZE-Teams einzusetzen;
11. sich gegenüber der ukrainischen Regierung für die Einbeziehung der „Aufständischen“ in der Südostukraine und der demokratischen Kräfte des Maidan in die Suche nach Lösungen des Konflikts und für den Ausschluss faschistischer Kräfte wie der Partei Swoboda und des „Rechten Sektors“ einzusetzen;
12. Verhandlungen über internationale Abkommen mit der Ukraine erst nach der Bildung einer legitimen Regierung zu führen;
13. finanzielle Hilfen für die Ukraine vom Ausscheiden der Faschisten und des „Rechten Sektors“ aus der Übergangsregierung, von der Beendigung der militärischen Offensive sowie von der Einstellung des Verbotsverfahrens gegen die Kommunistische Partei abhängig zu machen;
14. bei der Bearbeitung der sozialen Probleme der Ukraine die Heranziehung des Vermögens sämtlicher Oligarchen anzuregen, die mit ihrer Politik der rücksichtslosen Bereicherung großen Anteil an der Verelendung weiter Teile der Bevölkerung hatten;
15. auf die Umsetzung der Kernpunkte des Abkommens vom 21. Februar 2014 zu bestehen;
16. bei Finanzhilfen von EU und Internationalem Währungsfonds (IWF) bzw. bei einer Streichung von Auslandsschulden keine Konditionen zuzulassen, die in Richtung Sozialabbau gehen;
17. im Rahmen der Konfliktlösung auf das Verbot von faschistischen Organisationen in der Ukraine, die Entwaffnung aller inoffiziellen bewaffneten Formationen und die Auflösung der Nationalgarde zu drängen;
18. auf die sorgfältige und transparente Aufklärung der Gewaltakte im Zusammenhang mit den Maidan-Protesten, dem Massaker von Odessa und den Tötungen in Mariupol durch eine unabhängige, internationale Untersuchungskommission zu bestehen.