19.01.2018 - 09:02 [ europa.eu ]

Entschliessung des Rates vom 17. Januar 1995 über die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs

2. Die gesetzlich ermächtigten Behörden benötigen eine permanente Überwachung des Fernmeldeverkehrs in Echtzeit. Verbindungsrelevante Daten sollen auch in Echtzeit bereitgestellt werden. Falls diese verbindungsrelevanten Daten nicht in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden können, benötigen die gesetzlich ermächtigten Behörden die Daten so bald wie möglich nach Anrufende.