14.10.2016 - 18:46 [ Netzpolitik.org ]

Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt geheim

Dabei kann das BVerfG gefragt werden, wenn sich oberste Bundesorgane streiten, also zum Beispiel der Bundestag und die Bundesregierung. Oder „mit eigenen Rechten ausgestattete Teile dieser Organe“.

Laut BVerfG gehört die G-10-Kommission nicht zu diesen obersten Bundesorganen oder ihren mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen – und kann daher mit ihrem Problem nicht gegen die Bundesregierung vor das Verfassungsgericht ziehen.