Der EZB-Rat kann mit Zweidrittelmehrheit eine Beschränkung von ELA-Operationen beschließen, wenn diese nicht mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems vereinbar sind.
Der EZB-Rat kann mit Zweidrittelmehrheit eine Beschränkung von ELA-Operationen beschließen, wenn diese nicht mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems vereinbar sind.