(16. September 2013) Auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten, aufgrund welcher Beschlusslage sich Soldaten am Standort Bramstedt bei Flensburg an der Elektronischen Kampfführung gegen Syrien beteiligen und wofür die daraus gewonnenen Erkenntnisse verwendet würden, antwortet der parlamentarische Staatssekretär beim Verteidigungsminister am 12. September 2013:
„Das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Bramstedt bei Flensburg betreibt Elektronische Aufklärung als Teilbereich der Elektronischen Kampfführung.“ Dieses geschehe „zur nationalen Krisenvorsorge auf Grundlage des Artikel 87a Grundgesetz“ und diene der Lagefeststellung und Lagebeurteilung „im Rahmen des Krisenmanagements.“