19.05.2015 - 16:49 [ Peter Pilz, Abgeordneter zum Nationalrat der Republik Österreich ]

DIENSTAG, 19. MAI 2015 Station Berlin: AUSSPÄHEN UNTER FREUNDEN“

Aus österreichischer Sicht sind einige der wesentlichen Fragen offen:

1. Wurden auch die in den Prioritätenlisten aufgeführten Leitungen dem BND „zugeschaltet“?
2. Welche Daten von Personen aus Österreich befanden sich in den abgeleiteten Datensätzen?
3. Welche NSA-Selektoren wurden zur Auswertung dieser Daten verwendet?
4. Wie lange unterstützte der BND die NSA beim Zugriff auf die internationale Telekommunikation von Österreich und Luxemburg?
5. Ist es heute noch möglich, dass der BND die NSA bei derartigen gegen Österreich und Luxemburg gerichteten Tätigkeiten unterstützt?
6. Bezeichnet der Selektor „Bundesamt“ das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien?
7. Von wem und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob der Geschäftsbesorgungsvertrag „Transit“ zwischen der Deutschen Telekom AG und dem BND vom 1.3.2004, mit dem das Fernmeldegeheimnis flächendeckend außer Kraft gesetzt wurde, gesetzwidrig ist?
8. War das deutsche Bundeskanzleramt über die Aktion „Transit“ gegen Staaten wie Österreich und Luxemburg informiert?
9. Sind österreichische Stellen über die Aktion informiert worden?

Letzten Endes kann nur eine Person sicherstellen, dass diese Fragen beantwortet werden: die deutsche Kanzlerin.