27.06.2015 - 06:38 [ Verfassungen.eu ]

Die Verfassung der Griechischen Republik

Artikel 44 ..
(2) Der Präsident der Republik kann nach Beschluß der absoluten Mehrheit der Abgeordneten, der auf Vorschlag des Ministerrates gefaßt wird, durch Verordnung die Durchführung einer Volksabstimmung über besonders wichtige nationale Fragen anberaumen.