(2002) Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung kann als Herzstück eines umfangreichen und miteinander verzahntem Regelapparates angesehen werden, dessen Bestanteile oder Teile derselben nur einem Zweck dienen:
Der Möglichkeit der lückenlosen Überwachung jeder auf Technik, gleich welcher Art, beruhenden Kommunikation zwischen Menschen.
Für das direkte gesprochene Wort haben der Staat, die Strafverfolgungsbehörden und die Geheimdienste bereits mit den Regelungen und Werkzeugen des Grossen Lauschangriffs dafür gesorgt, das das gesprochene Wort auch zum indizierten, kategorisierten und gespeicherten Wort werden kann. Auch die Kommunikation bei persönlichen Zusammentreffen, per Mimik und Gestik, werden sich der, auf Verordnungen gestützten, immer weiter ausbreitenden Videoüberwachung in Verbindung mit biometrischen Vermessungs- und Erkennungstechniken nicht entziehen können.
Sei es das Telefonieren per Handy oder Telefon, leitungsgebunden, per Funk oder per Satellit, das Versenden von Faxen, das Verschicken der beliebten SMS oder der Austauch per E-Mail, seien Sie sich im Klaren darüber, das im Fall des Falles den „berechtigten Stellen“ jedes Bit und jedes Wort zuteil wird.