24.07.2012 - 12:37 [ Unser Politikblog ]

Die Responsibility to Protect (Schutzverantwortung) – zum Schutz vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord – aber mit unkalkulierbaren Risiken der Umgehung des Angriffskriegsverbots

Am 08.06.2012 fand bei der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eine Veranstaltung mit dem Titel „Menschenrechte verantwortlich schützen – Konzept der Responsibility to protect weiterentwickeln“ statt.

Die „Responsibility to Protect“ (Schutzverantwortung) beruht auf Rn. 138 bis 140 der Resolution (Az. A/RES/60/1) der Uno-Vollversammlung zum Weltgipfel vom 16.09.2005. Sie beinhaltet, dass der Uno-Sicherheitsrat, wenn Straftaten nach dem Römischen Statut vorliegen, einen Kriegseinsatz zum Schutz der Zivilbevölkerung genehmigen kann. Diese „Responsibility to Protect“ ist jedoch höchst umstritten, weil sie nirgendwo in der Uno-Charta verankert ist und in das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) sowie in die Souveränität der Staaten (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) eingreift.