28.02.2012 - 20:27 [ Radio Utopie ]

Die Note Neun der Demokratie

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Urteil 2 BvE 8/11 geurteilt, daß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) die Abgeordneten des Bundestages “in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes” verletzt”. Die Verfassungsrichter des 2. Senats unter Andreas Vosskuhle sahen darin aber einstimmig keinen Grund, das Gesetz oder auch nur § 3 Absatz 3 StabMechG als verfassungswidrig zu erkennen. Karlsruhe ordnete lediglich eine andere Auslegung des Gesetzes an.